Bgld Natur- und LandschaftspflegeG: § 6 Abs 5 (Bewilligungsverfahren, öffentliche Interessen, "Landwirtschaft", Begriff; bloßer Obst- und Gemüsegarten nicht ausreichend)
§ 55 Abs 2 (Wiederherstellungsauftrag, Ausführung eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ohne Bewilligung; Entfernungsauftrag durch nachträglichen Bewilligungsantrag nicht gehindert; nachträgliche Bewilligung hindert die Vollstreckung)