Oö NSchG 2001: § 3 Z 2 (Begriff "Eingriff in das Landschaftsbild", maßgebliche Veränderung durch die Maßnahme zufolge ihres optischen Eindruckes; "neue Prägung des Landschaftsbildes" bei bereits bestehenden anthropogenen Veränderungen)
Oö NSchG 2001: § 3 Z 2 (Begriff "Eingriff in das Landschaftsbild", maßgebliche Veränderung durch die Maßnahme zufolge ihres optischen Eindruckes; "neue Prägung des Landschaftsbildes" bei bereits bestehenden anthropogenen Veränderungen)