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VwGH 15. 10. 2009, 2008/09/0362 (Militärwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/802ZfV 2010, 512 Heft 3 v. 5.8.2010

HVG idF BGBl I 1998/30: § 55 Abs 1 (die Beschädigtenrenten werden mit dem Monat fällig, der auf den Eintritt des schädigenden Ereignisses folgt, sofern der Anspruch binnen sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses geltend gemacht wird; das HVG sieht eine Verzinsung der zu leistenden Versorgungsleistungen grundsätzlich nicht vor)

VwGH 15. 10. 2009, 2008/09/0362

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