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VwGH 15. 10. 2009, 2007/09/0084 (Militärwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/799ZfV 2010, 510 Heft 3 v. 5.8.2010

V der Bundesregierung über die Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer: § 9 Abs 1 (Verpflichtung des Untergebenen, seinem Vorgesetzten alle militärisch bedeutsamen Tatsachen und sonstigen für den Dienst wichtigen Vorfälle, Nachrichten und Vorhaben unaufgefordert zu melden; hier: Informationen betreffend Misshandlungsvorwürfe)

HDG 2002: § 2 Abs 1 (Pflichtverletzungen)

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