VStG: § 6 (Rechtfertigungsgrund; hier: strafbares Verhalten wurde im Rahmen einer Spontanversammlung gesetzt)
StGG Art 13 (Recht auf freie Meinungsäußerung)
EMRK: Art 10 Abs 1 (Recht auf freie Meinungsäußerung)
VStG: § 6 (Rechtfertigungsgrund; hier: strafbares Verhalten wurde im Rahmen einer Spontanversammlung gesetzt)
StGG Art 13 (Recht auf freie Meinungsäußerung)
EMRK: Art 10 Abs 1 (Recht auf freie Meinungsäußerung)