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VwGH 25. 11. 2009, 2009/02/0120 (Kraftfahrwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/792ZfV 2010, 508 Heft 3 v. 5.8.2010

KFG: § 103 Abs 2 (Pflichten des Zulassungsbesitzers; Lenkerauskunft; keine Antwortpflicht bei Anfrage über längeren Zeitraum; zwei Minuten noch als Lenkzeitpunkt vertretbar)

VwGH 25. 11. 2009, 2009/02/0120

Eine Aufforderung gem § 103 Abs 2 KFG, die sich auf einen (wie hier: längeren) Zeitraum des Lenkens eines bestimmten Kfz bezieht, entspricht nicht dem Gesetz.

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