GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 1 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; Ausschlussgründe; gerichtliche Verurteilung zu mehr als dreimonatiger Freiheitsstrafe oder Geldstrafe über 180 Tagessätzen; Prognoseentscheidung; befürchtete weiter Straftat; Verurteilung wegen Vermögensdelikt; Möglichkeit der Begehung im Rahmen eines Gastgewerbebetriebes)
VwGH 6. 10. 2009, 2009/04/0262