FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung)
§ 66 Abs 2 (Schutz des Privat - und Familienlebens; Beurteilung; Interessensabwägung; behauptete soziale Integration im Bundesgebiet; gegenüberstehender unsicherer Aufenthaltsstatus; hohes Interesse an geordnetem Fremdenwesen)