FPG: § 46 Abs 1 Z 2 (Abschiebung; durchsetzbare Ausweisung)
§ 46 Abs 3 (Abschiebungsaufschub; Gründe; Unzulässigkeit oder Unmöglichkeit aus tatsächlichen Gründen; keine Berücksichtigung eines behaupteten unzulässigen Eingriffs in das Privat- und/oder Familienlebens im Rahmen einer Interessensabwägung)