FPG: § 92 Abs 1 Z4, 5 (Versagung der Ausstellung eines Konventionsreisepasses; gewerbsmäßige Schlepperei als Bandenmitglied; keine Interessenabwägung)
VwGH 24. 9. 2009, 2009/18/0155
Der Bf bestreitet nicht seine von der belBeh im angef B festgestellte rechtskräftige Verurteilung und insbesondere auch nicht die Feststellungen der belBeh betreffend die dieser Verurteilung zugrunde liegenden Straftaten. Dem Bf liegt somit zur Last, dass er in der Zeit von Anfang Oktober 2001 bis 6. 5. 2002 gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande die rechtswidrige Einreise von mehreren Hundert Personen aus ihrem Heimatland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen Nachbarstaat Österreichs gefördert hat, indem er durch verschiedene schlepperrelevante Tätigkeiten an der Schlepperei unmittelbar beteiligt war.