NAG: § 1 Abs 2 Z 1 (keine Anwendung des Gesetzes bei Vorliegen einer asylgesetzlichen Aufenthaltsberechtigung)
AsylG 2005: § 8 (Statuts des subsidiär Schutzberechtigten; Vorliegen einer asylrechtlichen Aufenthaltsberechtigung während des Berufungsverfahrens, auch wenn der Antrag auf Gewährung des Asylrechts bereits rechtskräftig abgewiesen wurde)