FPG: § 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; gerichtliche Verurteilungen; "vor Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes"; Zeitpunkt vor Eintritt des ersten behördlich zulässigerweise verwerteten Umstandes; strafbare Handlungen; maßgeblicher Sachverhalt ergibt sich aus zugrundeliegendem Fehlverhalten; keine Berücksichtigung solchen Fehlverhaltens das keine Vergrößerung der Gefährdung herbeizuführen geeignet ist)