FPG: § 54 Abs 1 Z 2 (Ausweisung Fremder mit Aufenthaltstitel; entgegenstehender Versagungsgrund)
§ 86 Abs 2 (Sonderbestimmungen für den Entzug der Aufenthaltsberechtigung und für verfahrensfreie Maßnahmen; EWR-Bürger, Schweizer Bürger und begünstigte Drittstaatsangehörige; Ausweisung; fehlendes Niederlassungsrecht; Aufenthaltsehe)