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VwGH 15. 10. 2009, 2009/09/0213 (Dienstrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/726ZfV 2010, 479 Heft 3 v. 5.8.2010

BDG 1979: § 43 Abs 2 (Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt; es kommt dabei nicht darauf an, ob jemandem anderen ein konkreter Schaden entstanden ist; hier: dienstliche Aufgaben mit persönlichem Gewinnstreben vermengt)

VwGH 15. 10. 2009, 2009/09/0213

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