Tiroler CampingG: § 8 Abs 2 (bescheidmäßiger Auftrag zur Behebung von während des Betriebs auftretenden Mängeln; keine Anwendbarkeit bei Fehlen der erforderlichen raumordnungsrechtlichen Widmung; keine Anwendbarkeit bei Verletzung forstrechtlicher Bestimmungen)
AVG: § 59 (Spruch eines Bescheides; Bestimmtheit, nicht ausreichende; keine Feststellbarkeit, welche Campingwohnwägen genau vom Entfernungsauftrag umfasst sind)