NÖ BauO: § 23 Abs 3 (Erklärung zum Bauplatz; Punktparzelle, Vereinigung mit Nachbargrundstücken, mit Grünlandwidmung, Bauvorhaben auf dem neuen Grundstück; Erklärung zum Bauplatz aus Anlass einer Bauführung auch auf jenen Teilen, die bis dahin keine Baulandwidmung aufwiesen; Tatbestandswirkung für die Vorschreibung einer Verwaltungsabgabe nach TP 28 der Anlage zu NÖ GdVerwaltungsabgabenV)