UVP-G 2000: § 17 Abs 1 (Genehmigung, Abstellen auf Stand der Technik, Begriff; Vorlage einer Studie; Prüfung der Prämissen der Aussagen, Widerspruch zur anwendbaren Rechtslage hinsichtlich des Begriffs Stand der Technik, keine Verwertbarkeit im Verfahren, kein Wiederaufnahmsgrund bei Vorlage der Studie nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss)
VwGH 24. 6. 2009, 2008/05/0167