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AsylGH 2. 12. 2009, C5 260729-2/2008 (Asylwesen)

JudikaturAsylgerichtshofZfV 2010/634ZfV 2010, 421 Heft 3 v. 5.8.2010

AsylG 1997: § 10 Abs 5 (Familienverfahren, Führung der Verfahren unter einem, gleicher Schutzumfang; mangels Geschäftsfähigkeit Unwirksamkeit der Bescheiderlassung gegenüber einzelnen Familienangehörigen)

AVG: § 66 Abs 2 (Asylgerichtshof, Aufhebung und Zurückverweisung, Notwendigkeit einer Verhandlung; analoge Anwendung)

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