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VfGH 5. 3. 2009, B 1734/06 (Menschenrechtskonvention, Artikel 6)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2010/580ZfV 2010, 359 Heft 2 v. 5.5.2010

EMRK: Art 6 Abs 1 (Verfahrensgarantien; Recht auf eine öffentliche mündliche Verhandlung, es sei denn, dass besondere Umstände ein Absehen von einer solchen

Seite 359


Verhandlung rechtfertigen; hier: Behebung des erstinstanzlichen Bescheides nach § 66 Abs 2 AVG und Zurückverweisung zur neuerlichen Sachentscheidung an Behörde erster Instanz, daher keine mündliche Verhandlung vor Grundverkehrs-Landeskommission nötig)

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