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VwGH 17. 9. 2009, 2009/07/0045 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/519ZfV 2010, 336 Heft 2 v. 5.5.2010

AVG: § 68 Abs 1 (Zurückweisung wegen entschiedener Sache; Ausnahmen; keine Aufrollung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache, wenn der gleiche Sachverhalt zu einer anderen sachverständigen Einschätzung führt)

NÖ FLG: § 1 Abs 1 (Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung)

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