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VwGH 17. 9. 2009, 2009/07/0061 (Gemeinderecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/446ZfV 2010, 304 Heft 2 v. 5.5.2010

WRG 1959: § 36 Abs 1 (Anschlusszwang bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen; nähere Bestimmungen bleiben der Landesgesetzgebung überlassen)

Stmk GemeindewasserleitungsG 1971: § 1 (Anschlusszwang; Vollziehung dieses Gesetzes steht dem Bund zu)

Stmk Gemeindeordnung 1967: § 94 Abs 1 (Vorstellung; Voraussetzungen)

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