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VwGH 8. 9. 2009, 2009/21/0173 (Fremdenpolizei)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/434ZfV 2010, 299 Heft 2 v. 5.5.2010

FPG: § 11 Abs 2 (Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden; über schriftlichen oder niederschriftlichen Antrag der Partei ist die Entscheidung

Seite 299


gem Abs 1 auch schriftlich auszufertigen; es besteht die Möglichkeit, über einen Visumsantrag auch [zunächst] mündlich zu erkennen; diese Entscheidung muss im Akt Niederschlag finden; Antrag auf schriftliche Ausfertigung der mündlichen Entscheidung ist nicht fristgebunden)

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