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VwGH 8. 7. 2009, 2007/21/0093 (Fremdenpolizei)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/373ZfV 2010, 272 Heft 2 v. 5.5.2010

FPG 2005: § 76 Abs 1 (Schubhaft, Voraussetzungen; Sicherungsbedarf)

§ 76 Abs 2 Z 2 (Schubhaft zur Sicherung des Ausweisungsverfahrens nach § 10 AsylG 2005 oder der Abschiebung, wenn gegen den Asylwerber ein Ausweisungsverfahren eingeleitet wurde)

§ 76 Abs 2 Z 4 (Schubhaft gegen Asylwerber, Voraussetzungen, voraussichtliche Zurückweisung des Antrages auf internationalen Schutz mangels Zuständigkeit Österreichs zur Prüfung; besondere Rechtfertigungsgründe für Schubhaft in "Dublin-Fällen" erforderlich, Gefahr des Untertauchens; unrechtmäßige Einreise, Fehlen eines Reisedokuments bzw Fehlen von Barmitteln, nicht "restlos geklärte" Identität, sofern keine Verschleierungsabsicht gegeben, sowie fehlende berufliche Integration sind typisch bei Dublinfällen, dh keine Rechtfertigungsgründe für Schubhaft)

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