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VwGH 17. 9. 2009, 2009/07/0010 (Bodenreform)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/349ZfV 2010, 258 Heft 2 v. 5.5.2010

Vlbg Güter- und SeilwegeLG: § 12 (Bringungsrecht kann auch mehreren Berechtigten gemeinsam eingeräumt werden; über Streitigkeiten, die aus der Gemeinsamkeit eines Bringungsrechtes, welches durch ein Erkenntnis eingeräumt wurde, entstehen, entscheidet die Agrarbehörde)

§ 13 Abs 1 (Bildung von Güter- und Seilwegegenossenschaften)

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