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VwGH 2. 4. 2009, 2008/05/0338 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/341ZfV 2010, 252 Heft 2 v. 5.5.2010

NÖ BauO: § 4 Z 6 idF vor LGBl 8200-15 (Gebäude, Begriff; oberirdisches Gebäude mit Dach und zwei Wänden, vom Menschen begehbar; zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachen; Nebengebäude, Begriff; eingeschoßiges Gebäude bis 100 m² und ohne Aufenthaltsraum; Gebäude, das gleichzeitig die Treppe

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