AVG: § 58 (Bescheidcharakter; kein autoritativer Abspruch; "Information über die notwendige Ausreise")
VwGH 2. 4. 2009, 2008/18/0798
1. Nach der hg Rsp sind die Bestimmungen über Inhalt und Form des B nicht für sich allein, sondern in ihrem Zusammenhang, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutz innerhalb der Verwaltung und dem Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit auszulegen. Die Bezeichnung einer Erledigung als B und eines ihrer Teile als den den normativen Inhalt aufweisenden Spruch verfolgt den Zweck, dem Adressaten mit Klarheit Inhalt und Umfang der bindenden Erledigung vor Augen zu führen (VwGH 28. 1. 2004, 2000/12/0311; 15. 12. 1977, 934 und 1223/73 = ZfVB 1978/1140, 1526, 1532, 1589).