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VwGH 3. 9. 2008, 2005/03/0171 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsstrafrechtZfV 2010/202ZfV 2010, 140 Heft 1 v. 8.3.2010

VStG: § 46 Abs 1 (Mitteilung einer Bescheidausfertigung an die berufungsberechtigten Parteien, wenn ihnen der Bescheid nicht mündlich verkündet worden ist)

AVG: § 62 Abs 1 (mündliche Bescheiderlassung; Parteienvertreter darf dabei nicht übergangen werden, außer die Partei erklärt sich mit der Verkündung ihr gegenüber einverstanden)

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