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VwGH 26. 5. 2009, 2009/20/0002 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/193ZfV 2010, 138 Heft 1 v. 8.3.2010

VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ua Versäumung einer Frist, Glaubhaftmachung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses, Wiedereinsetzung auch bei nur minderem Grad des Versehens; behaupteter Zustellmangel, keine Fristversäumnis, kein Wiedereinsetzungsgrund)

VwGH 26. 5. 2009, 2009/20/0002

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