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VwGH 14. 5. 2009, 2008/11/0201 (Leichen- und Bestattungswesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/135ZfV 2010, 112 Heft 1 v. 8.3.2010

Stmk LeichenbestattungsG 1992 idF LGBl 2006/56: § 23 Abs 4 (Bewilligung, die Urne auch außerhalb eines

Seite 112


Friedhofes, eines Urnenhaines oder einer Urnenhalle beizusetzen bzw zu verwahren, ist zu erteilen, wenn mit Sicherheit erwartet werden kann, dass sie nicht missbraucht wird und die beabsichtigte Beisetzungs- bzw Verwahrungsart nicht gegen Anstand und gute Sitten verstößt; zivilrechtliche Verfügungsbefugnis ist vor ordentlichen Gerichten zu entscheiden)

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