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VwGH 4. 6. 2009, 2008/18/0693 bis 0690 (Fremdenpolizei)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/96ZfV 2010, 94 Heft 1 v. 8.3.2010

FPG: § 60 Abs 2 Z 6 (Aufenthaltsverbot, befristetes; objektiv unrichtige Angabe des Fremden nicht ausreichend; wissentlich falsche Angaben erforderlich; vorsätzliche Täuschung durch Dritten)

VwGH 4. 6. 2009, 2008/18/0693 bis 0690

1. Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 60 Abs 2 Z 6 FPG ist die erwiesene objektiv unrichtige Angabe des Fremden nicht ausreichend, sondern vielmehr das Vorliegen einer vorsätzlichen Täuschung durch wissentlich falsche Ausführungen über die in der Bestimmung genannten Umstände erforderlich (VwGH 30. 8. 2007, 2006/21/0139 = ZfVB 2008/936, zu § 36 Abs 2 Z 6 FrG 1997 VwGH 25. 4. 2006, 2004/21/0264 = ZfVB 2007/820).

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