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VwGH 25. 6. 2009, 2008/07/0025 (Bodenreform)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/68ZfV 2010, 80 Heft 1 v. 8.3.2010

Krnt Güter- und SeilwegeLG: § 4 Abs 2 (Verpflichtung zur Erhaltung der Bringungsanlage; diese ist vom Eintritt allfälliger Schäden als Folge dieser Verpflichtung zu unterscheiden)

VwGH 25. 6. 2009, 2008/07/0025

Mit dem angef B wurde der Bf verpflichtet, binnen zwei Wochen ab Rechtskraft des angef B ua die Wasserspule 4 auf der Weganlage der mitbeteiligten Partei so zu säubern, dass die Oberflächenentwässerung gewährleistet sei.

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