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VwGH 20. 5. 2009, 2007/07/0132 (Bodenreform)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/66ZfV 2010, 78 Heft 1 v. 8.3.2010

Sbg EinforstungsrechteG: § 45 Abs 1 (Elementarholzbezug; Begriff "Elementarereignis")

VwGH 20. 5. 2009, 2007/07/0132

1. Nach Pkt IX der ggstdl Regulierungsurkunde vom 20. 7. 1866 hat der Berechtigte Anspruch auf unentgeltliche Abgabe von Holz im Falle eines "unverschuldeten Brand- oder sonstigen Elementarunglückes," wodurch seine eingeforsteten Baulichkeiten ganz oder teilweise zerstört werden.

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