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Zum Privatschulunterricht in Österreich - Abgrenzungsfragen**Der Beitrag ist die schriftliche Fassung eines am 27. 11. 2009 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz gehaltenen Vortrages.

AbhandlungenBernd WieserZfV 2010/3ZfV 2010, 13 Heft 1 v. 8.3.2010

Art 17 Abs 2 StGG gewährt jedem Staatsbürger das Recht, Privatschulen zu gründen und an solchen Unterricht zu erteilen. Einige Rechtsfragen der Abgrenzung von Privatschulen zu anderen Unterrichtsformen - insbesondere zum häuslichen Unterricht und zu den sog Fertigkeitsschulen - werden hier herausgegriffen und analysiert.

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