BDG 1979 § 38 (Versetzung, Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes auf Dauer)
§ 40 Abs 2 Z 3 (Abberufung ohne Zuweisung einer neuen Verwendung, "Arbeitsplatz zur Einarbeitung auf einen bestimmten Zielarbeitsplatz", wichtiges dienstliches Interesse, qualifizierte Begründungspflicht, strenger Maßstab)