UVP-G 2000 § 9 (Genehmigungsantrag; Auflage zur öffentlichen Einsicht, Stellungnahmerecht für jedermann; Nichtregierungsorganisationen)
§ 19 Abs 7 (Umweltorganisationen; Liste des BMLFUW)
§ 24 Abs 11 (Vorhaben nach § 32a und § 23b, die sich gegenseitig bedingen; gemeinsame Durchführung der UVP)