Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 4. 12. 2008, G 78/08
Keine Gleichheitswidrigkeit des § 52b Abs 4 dritter Satz StudFG idF BGBl I 2005/11 (Verpflichtung zur Rückzahlung eines Studienabschluss-Stipendiums im Fall eines Einkommens aus Erwerbstätigkeit); keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers.