RAO § 8 Abs 5 (Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte, Tätigkeit als Mediator, Einhaltung der ihn als Rechtsanwalt treffenden Berufspflichten)
§ 49 Abs 1 (Satzungen durch Rechtsanwaltskammern, Einrichtungen zur Versorgung der Rechtsanwälte für den Fall des Alters und der Berufsunfähigkeit sowie zur Versorgung der Hinterbliebenen)