AVG § 63 Abs 3 (Berufung, Bezeichnung des Bescheides und begründeter Berufungsantrag; bloßes Unterbleiben einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geeigneten Konkretisierung der Berufungsgründe, kein völliges Fehlen einer Berufungsbegründung)
VwGH 25. 3. 2009, 2008/23/0924