AVG § 10 (Parteien, Vertreter, Vollmacht; Wirkung der Vollmacht für das bestimmte Verfahren, Berücksichtigung in weiteren Verfahren abhängig von entsprechender Äußerung der Partei; neuer Bauantrag desselben Grundeigentümers, formell neues Verfahren)
AVG § 10 (Parteien, Vertreter, Vollmacht; Wirkung der Vollmacht für das bestimmte Verfahren, Berücksichtigung in weiteren Verfahren abhängig von entsprechender Äußerung der Partei; neuer Bauantrag desselben Grundeigentümers, formell neues Verfahren)