AVG § 8 (Parteistellung; Erhaltung durch rechtzeitige Erhebung von Einwendungen; Rechtsfolgen der Geltendmachung von subjektiven Rechten; Berufungsrecht im Rahmen der Parteistellung)
§ 13 Abs 3 (Anbringen, Mängel, Verbesserung; Berufung ohne Begründung; auch gegenüber der vertretenen Partei)