AVG § 71 Abs 1 (Wiedereinsetzung, Voraussetzungen; Antragsinhalt; Angaben zum Ereignis, das die Fristeinhaltung verhinderte, Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes; keine Verpflichtung zu weitergehenden Ermittlungen, Zeugeneinvernahmen)
VwGH 26. 2. 2009, 2008/05/0208