ZustG § 11 (Zustellungen im Ausland; Deutschland)
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen BGBl 1990/526: Art 10 (Zustellungen unmittelbar durch die Post; Versendungsformen "Eigenhändig" und "Rückschein"; Zustellung an GmbH; Ersatzzustellung an in den Geschäftsräumen Bedienstete)