AVG § 69 Abs 1 Z 2 (Wiederaufnahme des Verfahrens; Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel; hier: bei Fehlen jeglichen Ermittlungsverfahrens vor Erlassung eines Anerkennungsbescheides liegen Voraussetzungen für amtswegige Wiederaufnahme des Anerkennungsverfahrens nicht vor)
VwGH 13. 3. 2009, 2007/12/0138