Sbg BauPolG: § 8a idF LGBl 2003/40 (Baubewilligungsverfahren, übergangene Nachbarn; Nachbar, der nicht nach § 42 AVG oder §§ 7 Abs 9 oder 8 Abs 3 die Parteistellung verloren hat und dem kein Bescheid zugestellt; Einwendungen nur bis sechs Monate ab Beginn der Ausführung; in Kraft mit 1. 6. 2003; Versäumung der Frist zur Erhebung nachträglicher Einwendungen; kein Verlust der Parteistellung, sondern Verlust der Möglichkeit, Einwendungen zu erheben; keine Anwendung im Fall einer nachträglichen Baubewilligung)