AVG § 44a Abs 2 Z 2 (Großverfahren, Edikt; Frist von mindestens 6 Wochen, innerhalb der Einwendungen schriftlich erhoben werden können; keine mündlichen Einwendungen in der Verhandlung)
§ 44b Abs 1 (Verlust der Parteistellung bei Fehlen rechtzeitiger schriftlicher Einwendungen)