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VwGH 25. 6. 2008, 2007/03/0181 ua (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/1917ZfV 2009, 1019 Heft 6 v. 11.1.2010

AVG § 44a Abs 2 Z 2 (Großverfahren, Edikt; Frist von mindestens 6 Wochen, innerhalb der Einwendungen schriftlich erhoben werden können; keine mündlichen Einwendungen in der Verhandlung)

§ 44b Abs 1 (Verlust der Parteistellung bei Fehlen rechtzeitiger schriftlicher Einwendungen)

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