AVG § 13 Abs 3 (Anbringen, Mängel, Verbesserungsauftrag; Vorlage der Zustimmungserklärungen der Miteigentümer zu Bauantrag; kein Verbesserungsauftrag, wenn inhaltlich feststeht, dass eine Miteigentümerin die Zustimmung verweigert)
VwGH 26. 2. 2009, 2006/05/0265