AVG § 62 Abs 1 (Erlassung des Bescheides, Maßgeblichkeit des Zeitpunktes für Sach- und Rechtslage, hier zum Vorliegen eines die Beschlagnahme eines Glücksspielapparates begründenden andauernden Verdachts)
§ 66 Abs 4 (Berufung, Berufungsbescheid, "Sache" ist der andauernde Verdacht der Übertretung des Glücksspielgesetzes und nicht jener des Kontrollorgans bei der vorläufigen Beschlagnahme)