VStG § 20 (außerordentliche Strafmilderung, beträchtliches Überwiegen der Milderungsgründe, kein)
AuslBG § 28 Abs 1 Z 1 lit a (Strafbestimmung, zweiter Strafsatz, unberechtigte Beschäftigung eines Ausländers, zwei einschlägige Vorstrafen, erste Vorstrafe strafsatzerhöhend, weitere Vorstrafen Erschwerungsgründe)