VStG § 41 Abs 3 (Beschuldigtenladung, Zustellung zu eigenen Handen bei Androhung der Durchführung des Strafverfahrens ohne Anhörung)
§ 42 Abs 2 (Aufforderung zur Rechtfertigung, Zustellung zu eigenen Handen)
§ 48 Abs 2 (Strafverfügung, Zustellung zu eigenen Handen)